Band 59: Eintrag vom  27. September 1880 (Nr. 462)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Abkommen wegen der Erft-Reinigungs-Kosten.

Die Versammlung beschließt wegen der Kosten der Reinigung des Erftmühlengrabens von dem Rosenberge bis zum Rheinthore folgendes Abkommen mit dem KaufmannAdolf Linden abzuschließen.

1, Die Reinigung dieses Erftmühlengrabens soll alljährlich unter gemeinschaftlicher Aufsicht und Leitung des Adolf Linden und der Stadt resp. des von denselben beauftragten Pächters der Niederthorer Mühle geschehen.

2, Von den durch die Reinigung entstehenden Unkosten hat die Stadt diejenigen vorab zu bestreiten, welche sie auch bisher vorab bestritten hat, jedoch nur insofern dieselben durch die Abfuhr des aus dem Mühlengraben ausgeworfenen Schlammes entstanden sind.

3, Die als dann noch verbleibenden Kosten sollen in der Weise zwischen der Stadt und Adolf Linden vertheilt werden, daß die Stadt drei Viertel und Adolf Linden ein Viertel zu tragen hat.

4, Adolf Linden verzichtet auf die gerichtlich geltend gemachte Entschädigung wegen vergrößerter Verschlammung des Erftmühlengrabens durch die jetzt bestehenden Straßenkanäle und verspricht auch keine Ansprüche auf Entschädigung für fernerhin und neu in die Erft einzumündende Straßenkanäle zu erheben.

5, Vorstehendes Abkommen bezüglich der Punkte ad 1, 2 und 3 tritt mit dem Jahre 1881 in Kraft.

6, Die durch den Prozeß zwischen Adolf Linden und der Stadt von beiden Seiten ergangenen Prozeßkosten übernimmt

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übernimmt die Stadt.

Ferner wurde beschlossen, den Pächter der städtischen Mühle am Niederhtore denselben Beitrag zu den Kosten dre Reinigung des Erftmühlengrabens zahlen zu lassen, welchen auch Adolf Linden nach vorstehendem Abkommen zu zahlen hat.