Band 59: Eintrag vom  27. August 1880 (Nr. 439)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Bauten der Firma: F. H. Kaumanns:

Der Vorsitzende theilt der Versammlung den Wortlaut des unterm 29. Juni 1864 mit der Firma F. H. Kaumanns bezüglich der Bauten vor dem Oberthore

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Oberthore abgeschlossenen Vertrages mit, gemäß welchem die genannte Firma verpflichtet ist, in den Bauten zwei mindestens 4 bis 6 Fuß breite Oeffnungen zu lassen, um vermittelst derselben vom Lohhofe aus, den Zustand der Erft im Interesse der Mühlen stets controlliren zu können.

Da die genannte Firma dieser Vertragsbestimmung nicht nachgekommen ist, so wird auf den Vorschlag des Vorsitzenden beschlossen, die Firma F. H. Kaumanns aufzufordern, diese Vertragsstipulation zu erfüllen und eventuell den Rechtsweg zu beschreiten.

Ferner referirt der Vorsitzende über den Ausfall des Strafverfahrens bezüglich des nicht concessionirten Baues auf dem ehemaligen Wolf'schen Lohhofe.

Da die Firma Kaumanns die der Stadt zugehörige Mauer am Mühlencanal ohne Zustimmung der Stadt benutzt hat, da ferner das Dach des fraglichen Baues so eingerichtet ist, daß das Regenwasser auf die der Stadt zugehörige Promenade fällt, das Ufer-Aufschlagsrecht ferner Seitens der Stadt in Anspruch genommen wird und durch die Erweiterung der früheren Thüre an der Promenade die auf der Promenade lastende Wegeservitut erschwert wird, so beschließt die StadtverodnetenVersammlung die Firma F. H. Kaumanns aufzufordern, den Bau, soweit die Privatrechte der Stadt dadurch beeinträchtigt werden, wieder zu beseitigen und eventuell den Rechtsweg zu beschreiten.

Ferner wird beschlossen, den Weg zu der früher vorhanden gewesenen Thür so einzuengen, daß eine Erschwerung der Wegeservitut nicht mehr möglich ist. 4.

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