Auf ein Gesuch des Dampfschiffahrts-Unternehmers Siebertz um Erstattung der Kosten der Verlegung des Brückenkopfs an der Erft wurde aus dem Grunde nicht eingegangen, weil die Verlegung auf Veranlassung und im Interesse des p Siebertz ausgeführt worden.
actum ut supra