6.) Dem Neusser Reiterverein wird die städtische Wiese zum Wettrennen auf den 3. August des Jahres überlassen, unter der Bedingung, daß der Verein für allen etwaigen Schaden haftbar bleibt. Auch wird dem Vereine gestattet, am besagten Tage den Damm vom Hessenthor bis zur Feldhaus'schen Besitzungen abzusperren.
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