Band 55: Eintrag vom  17. August 1868 (Nr. 388)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Zuschuß zu den Kirmesfestlichkeiten.

Auf Antrag des Comités vom Neußer Bürgerschützen Vereine bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung als Zuschuß zu den Kirmesfestlichkeiten eine Summe von 50 Thlr, wobei der frühere Vorbehalt gemacht wird, daß, wenn das Fest in der Promenade gefeiert werden sollte, in der Promenade keine Pferde zugelassen werden können. Möchte das Fest durch die Veranstaltung eines Reitercorps beim Schützenzuge in der Wiese vor dem Hessenthore gefeiert werden, so bewilligt die Versammlung für diesen Fall einen erhöhten Zuschuß von 75 Thlr.

actum ut supra