Versammlung beschließt, dem Neusser ReiterVereine auf sein Ansuchen die städtische Wiese für das am 8. und 9. August courant ,zum [eingefügt:stattfindende] Wettrennen zu überlassen; gestattet demselben ferner die Absperrung des Dammes an den genannten Tagen und die Errichtung einer Hindernißmauer auf der städtischen Wiese in der Nähe der Straße nach dem Rheine, unter folgenden Bedingungen: 1, die Mauer muß auf Verlangen der Stadt zu jeder Zeit wieder beseitigt werden; 2, aller und jeder Schaden, welcher
[Nächste Seite]welcher jetzt oder in Zukunft, durch die Mauer entsteht, muß Seitens des Reitervereines vergütet werden; 3, die Mauer ist so zu errichten, daß sie einen Theil der Absperrung bildet. Dagegen wird die Hergabe eines Ehrenpreises von der Versammlung abgelehnt.