Auf den Vorschlag des Vorsitzenden erklärt sich die Versammlung damit einverstanden, daß um sämmtliche in schulpflichtigem Alter befindliche Kinder in die Schule aufnehmen zu können, zwei neue Klassen und zwar eine für Knaben und eine für Mädchen errichtet werden, und bewilligt die Gehälter für die zwei an diese Klassen zu berufende Lehrerinnen mit 975 resp. 900 Mark sowie 150 Mark Miethentschädigung für jede Lehrerin.