Remuneration des Lehrer Bellen an der Freischule ad 20 Thaler
Übereinstimmend mit dem Antrag der SchulCommission findet auch der Stadtrath es billig, daß dem an der Freischule zur Zufriedenheit wirkenden Lehrer Caspar Bellen, welcher nur auf eine Besoldung von 90 Thaler jährlich hingewiesen ist, in Rücksicht der Kosten einer überstandenen schweren Krankheit aus dem extraordinario der Stadt-Casse eine Remuneration von Zwanzig Thalern zuerkannt wurde.
Actum utsupra