Auf eine Eingabe des W. Jansen um die Errichtung eines Hauses an der Kuhstraße, beschließt die Versammlung, daß dem p. Jansen die Erlaubniß zur Errichtung des Hauses auf seinem Grundstücke unter den früher gegebenen Bedingungen ertheilt werde, und daß dieselbe das qu. Grundstück bis zur Höhe von 1500 Mark zur Hypothek stellen.