3) Erhebung eines Darlehns bei der Sparkasse. Stadtverordneten-Versammlung beschließt auf Antrag der Finanz-Commission , zur Deckung verschiedener außeretatsmäßigen Ausgaben zum Betrage von 180 000 Mark die Genehmigung zu Emission einer besondern Anleihe nachzusuchen, zunächst aber bis zur definitiven Feststellung des wirklich erforderliche Bedarfes die entsprechenden Beträge nach Maaßgabe des Bedürfnisses als Darlehn aus der städtischen Sparkasse zu 4 1/2 % Zinsen zu entnehmen.