9) Stadtverordnetenversammlung ertheilt dem Fohlenweide-AufseherDickmann die Erlaubnis, die von demselben auf der städtischen Wiese an dem Hammer Wege errichtete Holzbude auch fernerhin zu belassen gegen jederzeitige dreimonatliche Kündigung und Zahlung einer jährlichen Recognitions- Gebühr von Einer Mark.
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