Es wird beschlossen, von dem Weideaufseher Dickmann,
welcher behufs Einrücken in die Alignementslinie
bei seinem Neubau in der Neustraße 13 1/2 Quadrat des
Straßenterrains nöthig hat, pro Quadrat Meter 12 Mk. 50 Pfg.
zu fordern.
Wiesenaufseher/Fohlenweidenaufseher und Schankwirt, Haus auf der Fohlenweide; Umzäunung
d. Wiesen untersagt; Ausgaben kontrollieren, 1873; Neubau in der Neustraße, 1878;
Hütegeld b. 1.8.1898, 1897;