Band 60: Eintrag vom  20. Juli 1897 (Nr. 2192)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3.) Dem Weide-AufseherHeinrich Dick- mann wird vorläufig für dieses Jahr gestattet, für das Zuchtvieh dasselbe Hüte- geld wie gemäß Vertrag vom 10. Juli 1892 beim Weidvieh, also 50 Pfennige pro Stück und Woche zu erheben. Als Gegenleistung

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für die städtischerseits auszuführende Wiesen- Einfriedigung hat Dickmann für dieses Jahr 10 Pfennige von diesem Hütegeld an die Stadt abzugeben. Die Festsetzung des Hütegeldes und der Gegenleistung des Dickmann für die Folgezeit wird vorbehalten.