3.) Dem Weide-AufseherHeinrich Dick- mann wird vorläufig für dieses Jahr gestattet, für das Zuchtvieh dasselbe Hüte- geld wie gemäß Vertrag vom 10. Juli 1892 beim Weidvieh, also 50 Pfennige pro Stück und Woche zu erheben. Als Gegenleistung
[Nächste Seite]für die städtischerseits auszuführende Wiesen- Einfriedigung hat Dickmann für dieses Jahr 10 Pfennige von diesem Hütegeld an die Stadt abzugeben. Die Festsetzung des Hütegeldes und der Gegenleistung des Dickmann für die Folgezeit wird vorbehalten.
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|