2.) beschließt die in der Restauration begriffene Ueberwölbung des Erftmühlengrabens bis zu der durch
[Nächste Seite]die Richtung des Krahnenkopfes gegebenen Linie fortzuführen, das Ufer des Erftkanals in der von der Hafencommission zu bestimmenden Ausdehnung auf beiden Seiten des Erftmühlengrabens zu befestigen und die er- forderliche Kostensumme aus dem aus der Anleihe noch vorhandenen Betrage zu decken;
| Typ | Gewässer |
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| Erwähnt in |
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| Typ | Flur |
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| Erwähnt in |
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| Erwähnt in |
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