Band 60: Eintrag vom  6. November 1894 (Nr. 1537)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

7. Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister, mit der Firma Wilhelm Werhahn einen Vertrag abzuschließen, durch welchen die Rechte der Stadt bezüglich des Einflusses von Condensations- wasser in den städtischen Erftmühlengraben, und die Rechte der Firma Werhahn bezüglich der Mitbenutzung der Condensationswasser-Rohrleitung durch die Stadt Neuss klargestellt beziehungsweise gewahrt bleiben. Der Vertrag soll auf 30 Jahre geschlossen werden mit dem Vorbehalte, daß, wenn der Erftmühlengraben verlegt

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oder vertilgt werden sollte, der Vertrag erlischt;