Die Herstellung einer Schutzüberwölbung des Erftmühlengrabens unter dem Plenum der durchzuführenden Salzstraße wird genehmigt. Die Kosten von 1280 Mark sind aus der für die Ueberwölbung auf- genommenen Anleihe zu nehmen und später den Straßenkosten der Salzstraße zu- zuschlagen.
| Typ | Gewässer |
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| Typ | Straße |
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