Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister, mit der Wittwe Wilden und der Wittwe Busch, in deren Ausfluß-, Ausgangs- und Fensterrechte durch die Verlegung und Ueberwölbung des Erftmühlen- grabens hinter der Rheinthorschule eingegrif- fen worden, ein Abkommen zu treffen, wonach denselben gegen entsprechenden Ver- zicht auf diese Rechte der anzuschüttende Terrainstreifen zwischen ihren Häusern und der Wallmauer zum Preise von fünf Mark für das Quadratmeter abgetreten wird und wonach von der Stadt die erforder- lichen Entwässerungsanlagen hergestellt werden, während Wittwe Wilden und Wittwe Busch die Canalgebühren nach Maß- gabe der Fronten ihrer Häuser an der
[Nächste Seite]Rheinstraße zu zahlen haben. Ein Streifen von etwa 3 m Breite an der Ostseite des Grundstücks verbleibt im Eigenthum der Stadt.
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| Typ | Gewässer |
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| Typ | Gebäude |
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| Typ | Andere |
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| Typ | Straße |
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