4.) beschließt einstimmig auf Antrag der Katholischen Pfarrgemeinde hierselbst, derselben das Wohnhaus Friedhof N°3 nebst Zubehör zum Preise von 7500 Mark bei einer Anzahlung von mindestens 3000 Mark zu verkaufen und beauftragt den Vorsitzenden, die näheren Bedingungen mit der Pfarrgemein- de zu vereinbaren und demnächst den notariellen Kaufact zu vollziehen.