Zweckmäßigkeit der ehemaligen Mädchenschule zur Einrichtung der evangelischen Schule.
Darauf erkannten die anwesenden Mitglieder nach gehöriger Untersuchung die Zweckmäßigkeit des auf dem Friedhof gelegenen ehemaligen Mädchenschulhauses zur Einrichtung der evangelischen Schule an und baten den Herrn Bürgermeister, dieß dem Stadtrathe vorzutragen.