Band 60: Eintrag vom  20. Mai 1889 (Nr. 476)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3.) setzt bis auf Weiteres die Remuneration für Stell- vertretung eines Lehrers durch einen anderen zu diesem Zwecke besonders berufenen Lehrer auf 90 Mark, und für Stellver- tretung einer Lehrerin auf 75 Mark pro Monat fest.