Band 52: Eintrag vom  21. November 1859 (Nr. 514)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Feststellung des städtischen Zuschusses zum Kirchenbudget pro 1860.

Der Stadtverordneten-Versammlung wird das Budget der katholischen Pfarrkiche pro 1860 zu dem Zwecke vorgelegt, damit dieselbe den erforderlichen städtischen Zuschuß feststelle. Als solcher wird für die gewöhnlichen Bedürfnisse ein Betrag von 390 Thlr - 105 Thlr weniger als pro 1859 - beansprucht, während für außergewöhnliche Bedürfnisse ein Zuschuß nicht beantragt wird.

Die Versammlung genehmigte, daß der Betrag von 390 Thlr als Zuschuß zur katholischen Kirchenkasse pro 1860 in den städtischen Haushaltungs-Etat aufgenommen werde dieselbe spricht bei dieser Gelegenheit den Wunsch aus, daß der Kirchen-Vorstand dafür sorgen wolle, daß der Leichenbetter bei den von ihm zu machenden Bestellungen stets in einem passenden, anständigen Anzuge[Zusatz am Rande≠] erscheine, was bis jetzt namentlich bei den Leichenbegängnissen der nicht wohlhabenden Klasse nicht der Fall sei.

Stadtverordneter Weise drückt den Wunsch aus, daß der evangelischen Kirchenkasse in ähnlicher Weise wie der katholischen Zuschüsse zu den kirchlichen Bedürfnissen gewährt werden mögen.

≠ mit Mantel und Hut Zusatz genehmigt [gez.] Max Heinrich Schmitzgez. Wilhelm Therkatz [gez.] Balth. H Derath [gez.] Michael Fringsgez. Weise [1 Unterschrift]

actum ut supra

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