Stadtverordnetenversammlung stimmt der Einbeziehung a) des neueingemeindeten Teiles von Düsseldorf und zwar der Westendstraße und der Burgunderstraße sowie b) des Restes der Düsseldorferstraßevon der Yorkstraße bis zur neuen Stadtgrenze der Gladbacherstraße von Haus N° 271 bis zur neuen Stadtgrenze der Gladbacherstraße von und der Graf Landsbergstraße, in die städtische Müllabfuhr ab 1. Oktober vergangenen Jahres zu.