Der von der Wohlfahrtsverwaltung errechnete Nachkredit zur Unterstützung und Beschäftigung für die Wohlfahrtserwerbslosen wird bewilligt.
Zur Deckung der entstehenden Ausgaben soll dem Antrage der Zentrumsparteivom 8. Januar 1930 entsprechend der Steuerausgleichsfonds in Anspruch genommen werden.
Der Vorschlag der Verwaltung auf Erhöhung der Gewerbeertragssteuer, der Lohnsummensteuer, der Grundvermögenssteuer und der Hundesteuer oder der Erhöhung der Gebühren für Gas, Strom oder Wasser wird gegen die Stimme der Verwaltung abgelehnt.