Band 75: Eintrag vom  1. April 1930 (Nr. 1125)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Bürgschaftsübernahmen.

a) Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von dem Angebot der Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln vom 17. März 1930an den Gemeinnützigen Bauverein in Neuss über ein Wohnungsbaudarlehen bis zu 500 000 M zu 8 1/2 % val. 92 %. Sie erklärt sich mit den Bedingungen, insbesondere mit der Übernahme der städtischen Solidarbürgschaft für obenbezeichnetes Darlehen, einverstanden.

Für den Fall, daß die Westdeutsche Bodenkreditanstalt den Vortritt für das Hypothekengeschäft der Frankfurter Pfandbriefbank in Frankfurt am Main überläßt, soll das Darlehen bei letztgenannter Bank zu denselben Bedingungen begeben werden.

b) Die Westdeutsche Bodenkreditanstalt in Köln und die Frankfurter Pfandbriefbank in Frankfurt a. M. sind bereit denm hiesigen Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften und -Vereinen Hypothekendarlehen von zus. rd 2 000 000 M unter SolidarbürgschaftSoldarbürgschaft der Stadt zu folgenden Bedingungen zu geben:

Zinsfuß 8 1/2 %, Barauszahlung 92 % netto, Tilgung 1 %, für den Geldgeber unkündbar bis zur endgültigen Tilgung, für Geldnehmer Kündigungsrecht nach Ablauf von 5 Jahren. Für obiges Angebot übernimmt Stadtverordnetenversammlung bis zu einem Betrage von 1 000 000 R. M die Solidarbürgschaft.

Die Verteilung der zu gewährenden Darlehnssumme auf die einzelnen Darlehnsnehmer soll der Stadtverwaltung nach Anhörung der Gemeinnützigen Baugenossenschaften und Vereine überlassen werden.

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