Band 75: Eintrag vom  14. Dezember 1926 (Nr. 375)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Zusatzbeschluß zum Stadtverordnetenbeschluß betr. Rheinbrückenbauangelegenheit.

Zu dem Brückenbau und den damit zusammenhängenden Fragen nimmt die Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich folgende Stellung:

I. Lage und Bauart der Brücke. Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich mit der Lage der Brücke rechtwinklich zur Stromrichtung in Km 235,1 sowie mit der Bauart in hängebrückartiger Ausführung einverstanden.

II. Beteiligung. Stadtverordnetenversammlung sagt Beteiligung der Stadt an dem Brückenbau zu unter folgenden Bedingungen: a) zu den Arbeiten des Brückenbaues müssen die Neußer Industrieen und Gewerbetreibenden in möglichst weitgehendem Maße hinzugezogen werden, b) die Höhe der Beteiligung hängt ab von dem Ergebnis der Verhandlungen mit Düsseldorf über den Einfluß an dem gemeinsamen Unternehmen. Sie behält sich das Recht vor, die zum Brückenunternehmen gehörende linksrheinische Straßenrampe bis zum Widerlager in eigener Regie auszubauen. Die hierauf entfallenden Kosten kommen auf den Betrag der Beteiligung in Anrechnung. Eigentümerin der Rampe muß die Stadt Neuss bleiben. Darüber hinaus ist die Stadt bereit, sich bis zu 1/2 Million M an dem Brückenbau weiter zu beteiligen,[Nächste Seite]

c) die Stadt Neuss erstrebt bei der zu bildenden Brückenbaugesellschaft oder der sonst für den Bau und die Verwaltung einer Brücke zu errichtenden Gesellschaftsform entsprechend vertreten zu sein. Ein Schutz der Minderheitsrechte ist vorzusehen,

d) die Stadt Düsseldorf bestätigt die mündlich wiederholt gemachten Erklärungen und verzichtet auf das ihr zustehende Uferrecht am Rheinstrom in Grimlinghausen zu Gunsten der Stadt Neuss,

e) die Stadt Neuss Düsseldorf setzt sich dafür ein, daß die jetzt oder später geplanten linksrheinischen Autobahnstraßen aus dem Neußer Hinterlande über Neuss geführt werden.

III. Hafengemeinschaft.

Die Unantastbarkeit des Eigentumsrechtes der Stadt Neuss muß im vollen Umfange gewährleistet werden. Ferner wird zur Bedingung gemacht, daß die Stadt Düsseldorf ihre Verpflichtungen aus dem Eingemeindungsvertrage mit Heerdt bezgl. Ausbau der unteren Strecke des Erftkanals ohne Verzug wie vor dem Regierungs-Präsidenten zugesagt, erfüllt, wobei davon auszugehen ist, daß die bei der Erbreiterung gewonnenen Bodenmaßen auf dem rechtsseitigen Neußer Ufer abzulagern sind.

IV. Straßenbahnen.

Die Verwaltung wird ermächtigt mit der Rheinischen Bahngesellschaft über den Ausbau und den Betrieb einer Rundlinie über die neue Rheinbrücke oder über eine Straßenbahn-Betriebsgemeinschaft zu verhandeln, die das gesamte Straßenbahnnetz der Stadt Neuss und die Strecke Neuss - Oberkassel und Neuss - Meerbusch der Rheinischen Bahngesellschaft umfaßt.

2. Begebung einer Anleihe.

Der Bezirksausschuß Düsseldorf hat durch Beschluß vom 3. Dezember 1926 I. C. 1168/26 die Aufnahme einer lang___2___ fristigen Inlandsanleihe für folgende Zwecke genehmigt: 1. Erweiterung des Erftkanals vom II. Hafenbeckenbis zur Eisenbahnbrücke = 600 000 M 2. Teilweiser Ausbau des III. Hafenbeckens = 1 500 000 " ___________ zu übertragen 2 100 000 "

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Übertrag 2 100 000 M
3. Anschüttung eines Straßen- und Bahnkörpers zwischen dem II. undIII. Hafenbecken zur Aufschließung von Trocken- und Industriegelände = 250 000 "
4. Umbau und Erweiterung des Übergabebahnhofes = 220 000 "
5. Straßenbahnneubau Kaarst und Grimlinghausen = 810 000 "
6. Erhöhung des städtischen Hypothekenfonds für Wohnungsneubauten = 2 000 000 "
7. Dotierung des Straßenausbaufonds = 600 000 "
8. Dotierung des städt. Grundstücksfonds = 1 000 000 "
9. Neubau einer 14 klassigen Volksschule im Dreikönigenviertel = 500 000 "
10. Verlegung des II. Straßenbahngleises Bahnhof - Schmalbach und Obertor - Alexianeranstalt ≠ = 240 000 " _______________ mithin bleiben noch zu begeben = 7 490 000 " .

≠ zusammen 7 720 000 M Für die Erweiterung des Erftkanals (vergl. Pos. 1) ist bereits ein langfristiges Darlehen bei der Landesbank der Rheinprovinz aufgenommen in Höhe von 230 000 "

Stadtverordnetenversammlung beschließt, von vorstehendem Anleihebetrage einen Teilbetrag von 4 000 000 M Vier Millionen Mark - wie folgt zu begeben: a) bei der Preußischen Pfandbriefbank Berlin 2 000 000 M, Zinsfuß 7%, jährl. Verwaltungskostenbeitrag 1/4%, Jahrestilgung 3% ab 1932, Barauszahlung 92 3/4 %, unter der Bedingung, daß das vermittelnde Bankhaus Gebr. Arnhold - Berlin von dem Kursverlust 1/8% der Stadt Neuss zurückvergütet. Im übrigen gelten die in der Schuldverschreibung enthaltenen näheren Bedingungen. b) bei der Westdeutschen Bodenkreditanstalt Köln 2 000 000 M, Zinsfuß 7%, Jahrestilgung 3% ab 1932, Barauszahlung 92%. Der Vermittlerfirma Georg Lehmann & Co. in Köln wird eine einmalige Abschlußprovision von 1/2 % gewährt. Die von der Aufsichtsbehörde festgesetzte Tilgung ist, sofern sie nicht an den Geldgeber abgeführt wird, ab 1. Januar 1927 in einem besonderen Tilgungsstock anzusammeln.

Der begebene Anleihebetrag soll zur Deckung folgender Ausgaben dienen: 1. Erweiterung des Erftkanals vom II. Hafenbecken bis zur Eisenbahnbrücke (230 000 M sind bereits bei der Landesbank der Rheinprovinz begeben) = 370 000 M ____________ zu übertragen 370 000 "

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Übertrag 370 000 M
2. Teilweiser Ausbau des III. Hafenbeckens (Teilbetrag) = 680 000 "
3. Straßenbahnneubau Kaarst und Grimlinghausen = 810 000 "
4. Erhöhung des städt. Hypothekenfonds für Wohnungsneubauten (Teilbetrag) = 500 000 "
5, Dotierung des Straßenausbaufonds - 600 000 "
6. Verlegung des II. Straßenbahngleises Bahnhof Schmalbach und Obertor-Alexianeranstalt - 240 000 "
7. Neubau einer 14 klassigen Volksschule - 500 000 "
8. Unkosten des Anleihebetrages (rd. 7 1/2% von 4 000 000 M) - 300 000 " _____________
Sa. 4 000 000 "

Der Tilgungssatz beträgt bei Pos. 1, 2, 4, 5, 7 und 8 je zwei Prozent und bei Pos. 3 und 6 je fünf Prozent; die Durchschnittstilgung beträgt 2,79% oder rd. 3%.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die kurzfristigen Kredite nach Möglichkeit bestens abzustoßen.