Stadtverordnetenversammlung beschließt entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der Gehaltsgruppe 7a die Festsetzung
a) des Witwengeldes für die Witwe des im Vollziehungsbeamtendienst tätig gewesenen Stadtwachtmeisters Ackermann auf 1164 M,
b) des Waisengeldes auf 234 M jährlich nach einem Prozentsatz von 59/100 an Pension, daneben Zahlung der Kinderbeihilfe nach gesetzlicher Vorschrift.
Stadtverordnetenversammlung wird gehört über die
[Nächste Seite]beamtete Anstellung der bisher auf Probe beschäftigten PolizeioberwachtmeisterScher und Schmidt als Polizeioberwachtmeister, Gehaltsgruppe 10 c.
Stadtverordnetenversammlung wird gehört über die beamtete Anstellung der bisher auf Probe beschäftigten Polizeibeamten 1.) Neumann als Polizeihauptwachtmeister, Gehaltsgruppe 7 b 2.) Hümbs " " , " 10 c nach Maßgabe der Bestimmungen des Polizeibeamtengesetzes.
Versammlung beschließt weiter die widerrufliche Ernennung des Polizeihauptwachtmeister i. R. Longerichzum Hilfspolizeibeamten unter Beschränkung des Polizeidienstes auf die Kontrolle krebskranker Kartoffeln.