Stadtverordnetenversammlung beschließt entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der Gehaltsgruppe 7a die Festsetzung
a) des Witwengeldes für die Witwe des im Vollziehungs- beamtendienst tätig gewesenen Stadtwachtmeisters Ackermann auf 1164 M,
b) des Waisengeldes auf 234 M jährlich nach einem Prozentsatz von 59/100 an Pension, daneben Zahlung der Kinderbeihilfe nach gesetzlicher Vorschrift.
Stadtverordnetenversammlung wird gehört über die
[Nächste Seite]beamtete Anstellung der bisher auf Probe beschäftigten PolizeioberwachtmeisterScher und Schmidt als Polizei- oberwachtmeister, Gehaltsgruppe 10 c.
Stadtverordnetenversammlung wird gehört über die beamtete Anstellung der bisher auf Probe beschäftig- ten Polizeibeamten 1.) Neumann als Polizeihauptwachtmeister, Gehaltsgruppe 7 b 2.) Hümbs " " , " 10 c nach Maßgabe der Bestimmungen des Polizeibeamtengeset- zes.
Versammlung beschließt weiter die widerrufliche Ernen- nung des Polizeihauptwachtmeister i. R. Longerichzum Hilfspolizeibeamten unter Beschränkung des Polizeidienstes auf die Kontrolle krebskranker Kartoffeln.
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