Der Polizeidiener Jansen, welcher eine freie Wohnung in dem städtische n Gebäude hinterm Rathhause hat, gibt an, daß er diese Wohnung wegen der Feuchtigkeit habe verlassen müssen und beansprucht deshalb eine Miethentschädigung. Stadtrath bewilligt die übliche Miethentschädigung von dem Tage an, von wo die Wohnung von dem Feldhüter Lüpschen , der bis dahin in dem Pockenhause wohnte, bezogen worden ist.
a. u. s.
[Nächste Seite]