Unter Festsetzung der Pension auf 80/100stel entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen nimmt Stadtverordnetenversammlung davon Kenntnis, daß der PolizeihauptwachtmeisterLongerich kraft § 16 des Polizeibeamtengesetzes vom 31. Juli 1927ab 1. April 1930 in den Ruhestand getreten ist.
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem im Entwurf vorliegenden Vertrag mit dem HafendirektorDr. Nagel zu. (folgt Wortlaut) (siehe Sammelband Seite 327)
Dann wird Versammlung gehört über die beamtete Anstellung des StudienratsHermann Reehaus Rheinhausen (Ndrh.) - Friemersheim, sofern die Fürsorgestelle diese Stelle frei gibt, als Studienrat bei der Oberrealschule mit dem vom Provinzialschulkollegium festzusetzenden Besoldungsdienstalter.