Stadtverordnetenversammlung ist mit dem Ankauf der dem FabrikarbeiterTitz gehörenden Parzelle Flur 13 B N° 478/36, groß 15,37 ar, gelegen an der Gladbacher- straße, zum Preise von 1200 M einverstanden. Die vor der Parzelle gelegene Wegefläche N° 476/34, groß 0,47 ar muß unentgeltlich an die Stadt aufgelassen werden.
Stadtverordnetenversammlung ist mit dem Ankauf des Gefängnisgrundstückes, der Preußischen Justizver- waltung gehörig, einverstanden. Der Kaufpreis beträgt 20 000 M. Außerdem verzichtet die Stadt auf das ihr gesetzlich zustehende Recht, Polizeigefangene gegen Zahlung der Heizungs-, Reinigungs- und Verpflegungs- kosten in das Gerichtsgefängnis einzuliefern. Bis zur Fertigstellung des geplanten Gefängnisneubaues wird das alte Gefängnis der Justizverwaltung zur unentgelt- lichen Benutzung überlassen, andererseits hat die Stadt bis zu diesem Zeitpunkt auch das Recht ihre Polizeige- fangenen unter den bisherigen Bedingungen da-
[Nächste Seite]selbst unterzubringen. Sollte das neue Gerichtsgefängnis bis zum 1. April 1936 nicht fertiggestellt sein, so hat die Stadt das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Vorstehender Be- schluß soll erst wirksam werden, wenn die erste Rate für den Erweiterungsbau des Neußer Amtsgerichts im Haushaltsplan der Preußischen Justizverwaltung be- willigt ist.
Stadtverordnetenversammlung ist mit dem Ankauf eines Grundstückes der Witwe Josef Jungbluthin Holzheim, Gemeinde Neuss, Flur 5 9/XI 8 groß 19,69 ar 9/XI 7 groß 30,64 ar zum Kaufpreise von 1000 M für je 25 ar einverstanden. Die Zustimmung der Grundstückskommission bleibt vor- behalten.
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