Band 75: Eintrag vom  27. Dezember 1930 (Nr. 1328)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
19. Ankauf, Verkauf und Austausch von Grundstücken. Ankauf

Stadtverordnetenversammlung ist mit dem Ankauf der dem FabrikarbeiterTitz gehörenden Parzelle Flur 13 B N° 478/36, groß 15,37 ar, gelegen an der Gladbacherstraße, zum Preise von 1200 M einverstanden. Die vor der Parzelle gelegene Wegefläche N° 476/34, groß 0,47 ar muß unentgeltlich an die Stadt aufgelassen werden.

Stadtverordnetenversammlung ist mit dem Ankauf des Gefängnisgrundstückes, der Preußischen Justizverwaltung gehörig, einverstanden. Der Kaufpreis beträgt 20 000 M. Außerdem verzichtet die Stadt auf das ihr gesetzlich zustehende Recht, Polizeigefangene gegen Zahlung der Heizungs-, Reinigungs- und Verpflegungskosten in das Gerichtsgefängnis einzuliefern. Bis zur Fertigstellung des geplanten Gefängnisneubaues wird das alte Gefängnis der Justizverwaltung zur unentgeltlichen Benutzung überlassen, andererseits hat die Stadt bis zu diesem Zeitpunkt auch das Recht ihre Polizeigefangenen unter den bisherigen Bedingungen da-

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selbst unterzubringen. Sollte das neue Gerichtsgefängnis bis zum 1. April 1936 nicht fertiggestellt sein, so hat die Stadt das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Vorstehender Beschluß soll erst wirksam werden, wenn die erste Rate für den Erweiterungsbau des Neußer Amtsgerichts im Haushaltsplan der Preußischen Justizverwaltung bewilligt ist.

Stadtverordnetenversammlung ist mit dem Ankauf eines Grundstückes der Witwe Josef Jungbluthin Holzheim, Gemeinde Neuss, Flur 5 9/XI 8 groß 19,69 ar 9/XI 7 groß 30,64 ar zum Kaufpreise von 1000 M für je 25 ar einverstanden. Die Zustimmung der Grundstückskommission bleibt vorbehalten.