Band 47: Eintrag vom  26. Juli 1843 (Nr. 9)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Modifikation des Stadtbauplanes.

Gemäß der Verfügung der Königlichen Regierung vom 23. Juni 1843 I. Seite III. No 4244 war zu allgemeiner Kenntniß gebracht worden, daß der Bau- und Aligenments-Plan hiesiger Stadt, welche in Folge der dagegen eingegangenen Reclamationen und der Vorschläge des Stadtrathes verschiedene Abänderungen erfahren, nochmal während einer Frist von 8 Tagen zur Einsicht der Betheiligten, und Abgabe etweigen Einspruchs auf dem Bürgermeister Amte offen gelegt sei.

Nach Ablauf dieser Frist wurde nun heute die ferner einzig dagegen eingegangenen Beschwerde der Eigenthümer Martin Abels und Heinrich Hoffmann

[Nächste Seite] 14. Juli 1843, nebst der im Eingang bezogenen Regierungs-Verfügung und der sämmtlichen frühern Verhandlungen dem Stadtrathe zur Begutachtung vorgelegt.

Zunächst erklärt der Stadtrathe in Absicht auf die Aenderungen in dem relatirten Reseripte zu A. 1. und 2. daß auf ihm die von der Königlichen Regierung für den Eingang der Krämerstraße vorgeschlagene neue Linie B Seite X sehr zweckmäßig erscheine, und nun dadurch weniger in das Privat-Eigenthum eingegriffen zu werden brauche, die Straße selbst aber immer die nothwendige Breite reichlich erhalte.

Zu B. 5. daß eroberte nichts dagegen zu erinnern finde, wenn eine Straße zwischen dem Bauquartiere No 28 und dem Nord-Canale weggelegt, und diese Straße westlich in den Quartieren 23. 24. 25. 26. und 27, und endlich nördlich in den Quartieren 9. 12. und 13 unter thunlicher Benutzung des vorhandenen Weges bis zur Crefelder Straße, wie im Plane angegeben, fortgesetzt werde.

Die Eingabe der Einwohner Martin Abels und Heinrich Hoffmann vom 14. Juli 1843 betreffend welche ihre Einrede vom 26. April 1843 wiederholend fortwährend gegen die Bildung eines freien Platzes am Hammthore opponiren, so kann der Stadtrath, bei näherer Prüfung der Verhältnisse, allerdings nicht verkennen, daß dadurch die Baulust an jenem Stadt-Eingange wesentlich gehemmt, und den Reclamanten nicht geringer Nachtheil zugefügt werden würde, indem sie ihre Gärten, welche sich zu Bauplätzen ganz eignen, noch geraume Zeit rentlos liegen lassen müßten. Wenn nun auch der Stadtrath berücksichtigt, daß die Bildung eines öffentlichen Platzes am Hammthore nicht gerade zu absoluter Bedürfnis ist, indem der Hauptverkehr sich doch immer in der Mitte der

[Nächste Seite] Stadt concentriren werde, so ließe sich der Beschwerde dadurch abhelfen, daß von der Bildung dieses Platzes ganz Abstand genommen, und der Erftstraße, respective der Gladbacherstraße nach dem Hammthore hin diejenige Richtung gegeben würde, welche auf dem Plane mit Blei eingezeichnet worden. Um diese Linie aber zur Ausführug zu bringen, müßte einestheils gleichfalls die Krurstraße bis zu dem Punkte, wo sie in die Breitestraße tritt, aufgegeben, anderntheils aber die Steinhausstraße nur bis dahin bebaut werden, wo sie [Fehlerhaft markierte Entität][Fehlerhaft markierte Entität]

Da Eins und Andres ohne Inrenrenienz(?) wohl geschehen könnte, so erlaubt sich der Stadtrath, sich mit dieser Modification für die Ausführung ausgesprochen, wodurch dann den Oppennuten jede weitere Ursache zu begründeten Beschwerde benommen sein würde.

Actum utsupra