Stadtverordneten - Versammlung beschließt, die Hinterbliebenenbezüge für die Witwe des verstorbenen
[Nächste Seite]Verwaltungs-InspektorsLüttger mit Ablauf des Gnadenviertejlahres entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen unter Zugrundelegung des zuletzt bezogenen Diensteinkommens nach 67/100 steln Pension festzusetzen.