Stadtverordnetenversammlung beschließt: a) die Hinterbliebenenbezüge für die Witwe des verstorbenen Stadthauptkassendirektors a. D.Kemper mit Ablauf des Gnadenvierteljahres den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen gemäß nach 80/100teln Pension festzusetzen, b) die Versetzung des VerwaltungsinspektorsLauth und des Fernsprechgehilfen (früheren Bahnwärters) Clören in den Ruhestand zum 1.4.1926. Entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen sind der Berechnung der Ruhegehaltsbezüge zugrunde zu legen: bei Lauth ein Prozentsatz von 72/100 steln, bei Clören ein Prozentsatz von 51/100 " c) dem infolge Erkrankung nicht mehr dienstfähigen Angestellten Karl Knapp eine widerrufliche Beihilfe von monatlich 75,- M zu gewähren, d) die Besetzung von 4 Studienratsstellen an der Oberreal-
[Nächste Seite]schule durch folgende Herren: 1.) Studienrat Dr. Schmidtaus Herne als kath. Religionslehrer, 2.) Studienassessor Dr. Mehmelaus Memel (Mathematikerstelle) 3.) Studienassessor Dr. Jansen aus Neuss (Neusprachlerstelle) 4.) Studienassessor Dr. Kösteraus Bocholt (Stelle Dr. Leineweber).
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