Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Versetzung des RangiermeistersTegethoffin den Ruhestand zum 1.4.1927. Entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen ist der Berechnung der Ruhegehaltsbezüge ein Prozentsatz von 65/100steln zugrunde zu legen.
Ferner beschließt Stadtverordneten - Versammlung, die Hinterbliebenenbezüge für die Witwedes verstorbenen BahnwärtersKonrad Schmitz mit Ablauf des Gnadenvierteljahres den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen entsprechend unter Zugrundelegung des zuletztbezogenen Diensteinkommens nach 57/100steln Pension festzusetzen.