5) Vorlage betreffend des Zeughaus. Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich bereit, dem Justizfiskus das städtische Zeughaus nebst dem anschießenden Wegeterrain einschließlich der Abschlusmauer am Marktplatz behufs Errichtung eines Amtsgerichts-Gebäudes auf dieser Stelle in Verbindung mit dem Terrain des jetzigen Gymnasiums zum Preise von 20 000 Mark zu verkaufen mit der Bedingung, daß das Zeughaus niedergelegt und das im Anschluß an das neues Gerichtsgebäude projectirte Gefängnis nicht an einer Straßenfronte errichtet wird. An diese Offerte hält sich die Stadt gebunden bis zum 1. Juli 1886. Der Antritt und die Zahlung des Kaufpreises erfolgen, wenn der Justizfiskus die Offerte acceptirt vom 1ten Januar 1887. Der Bürgermeister wird zum Abschluß eines bezüglichen Vertrages ermächtigt. Es wird dem Fiskus überlassen, mit Frau Reinarz über die Ablösung der an dem Wege am Zeughaus entlang, ihr zustehenden Rechte ein besonderes Abkommen zu treffen.