Band 75: Eintrag vom  5. Mai 1925 (Nr. 95)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
22. Personalien.

Stadtverordnetenversammlung beschließt die Pensionierung des BahnwärtersAndreas Rektorszum 1. Juli 1925. Entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen ist der Berechnung der Ruhegehaltsbezüge ein Prozentsatz von 63/100steln zugrunde zu legen.

Stadtverordnetenversammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der StudienratFleisch der hiesigen städtischen Oberrealschule gemäß Ministerialerlaß vom 23. Januar 1925mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 ab in die Gruppe XI des Beamtendiensteinkommengesetzes eingruppiert wird unter Festsetzung des Besoldungsdienstalters auf 1. April 1917.