Stadtverordnetenversammlung beschließt die Pensionierung des BahnwärtersAndreas Rektorszum 1. Juli 1925. Entspre- chend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmun- gen ist der Berechnung der Ruhegehaltsbezüge ein Prozentsatz von 63/100steln zugrunde zu legen.
Stadtverordnetenversammlung erklärt sich damit ein- verstanden, daß der StudienratFleisch der hiesigen städtischen Oberrealschule gemäß Ministerialerlaß vom 23. Januar 1925mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 ab in die Gruppe XI des Beamtendiensteinkommen- gesetzes eingruppiert wird unter Festsetzung des Besol- dungsdienstalters auf 1. April 1917.