Band 75: Eintrag vom  28. Juni 1927 (Nr. 540)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
22. Aufhebung eines Ortsstatuts.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt Aufhe- bung des Ortsstatuts vom 9. Juni 1913 betr. die Ge- währleistung der Anwartschaft auf Ruhegeld und Hinterbliebenenrenten an Beamte und Angestellte der Stadt Neuss gemäß § 9 des Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 mit der Maß- gabe, daß die auf Grund dieser Bestimmung erworb- benen Ansprüche und Rechte gewahrt bleiben. Die Höhe der nach dieser Ortssatzung zu zahlenden Rente richtet sich nach den jeweiligen Leistungen der Reichs- versicherungsanstalt bei dauernder Pflichtversicherung. Die nach dem 1. Januar 1927 von der Stadt über die Versicherungspflicht hinaus gezahlten Beiträge sind nach Rückgabe der Versicherungskarte vom Inha- ber zu erstatten.

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