Band 75: Eintrag vom  22. November 1927 (Nr. 629)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Anleihefragen.

a) Stadtverordneten - Versammlung beschließt Umwandlung des durch Beschluß des Bezirksausschusses in Düsseldorf unter dem 8. Juni 1927 I. C. 587/27 genehmigten kurzfristigen _______1______ Kredits von 150 000 R. M in ein langfristiges I. Hypothekendarlehns, das die Landesbank der Rheinprovinzin Düsseldorf aus Mitteln Auslands-Wohnungsbauanleihe der Deutschen Landesbankzentrale in Berlin auf Feingoldbasis gewährt. Zinsen 6%, 1/2 % jährlicher Verwaltungskostenbeitrag, einmaliger Kapitalabzug 10 v. H., Tilgungssatz 2 v. H.. Im übrigen gelten die von der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf unter dem 10. November 1927 mitgeteilten Bedingungen.

b) Sodann nimmt Stadtverordneten - Versammlung Kenntnis von den Bedingungen des bei der Rheinischen Wohnungsfürsorge - Gesellschaft m. b. H. in Düsseldorf aufgenommenen kurzfristigen Darlehns von 100 000 M, das mit 3% über dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz zu verzinsen und am 1. Mai 1928 zurückzuzahlen ist (vergl). Stadtverordnetenbeschluß vom 18. Oktober 1927).

c) der Bezirks-Ausschuß in Düsseldorf hat unter dem 6. April 1927 I. C. 393/27 die Aufnahme einer Anleihe von ____1____ 3,3 Millionen R. M zur Durchführung des Wohnungsbauprogramms 1927 grundsätzlich genehmigt. Ein Teilbetrag dieser Anleihe in Höhe von 250 900 gr. Feingold = rd. 700 000 R. M soll bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestelltein Berlin - Wilmersdorf als Tilgungsdarlehen zu 6% Zinsen mit einem Kapitalabzug von 6% und einem einmaligem Verwaltungskostenbeitrag von 1% begeben werden. Im übrigen gelten die in dem Vertragsentwurf vom 3. November 1927 festgelegten Darlehnsbedingungen. Stadtverordneten Versammlung genehmigt dieses Darlehnsgeschäft hiermit.