Stadtverordneten - Versammlung beschließt Gewährung eines zinslosen Darlehens an den bei der Gartenverwaltung beschäftigten GärtnergehülfenJohann Büttgenbach zum Zwecke des Besuchs der staatlichen Gärtner-
[Nächste Seite]anstaltin Geisenheim. Sowohl der Darlehnsnehmer wie auch sein Stiefvater, der städtische ArbeiterPeter Gross, sind durch ein Anerkenntnis zur Erstattung des Darlehns zu verpflichten. Sofern Büttgenbach innerhalb 5 Jahren nach Besuch der Fachschule aus städt. Diensten ausscheiden sollte, muß er das Darlehn verzinsen.