Band 50: Eintrag vom  24. Juli 1856 (Nr. 572 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Schul-Commission macht der Stadtverordneten-Versamm- lung die Anzeige, daß die erste Lehrerin der höhern Töchterschule Fräulein E. Cloudt in der Absicht ihren Beruf als Lehrerin zu verändern, ihre Stelle auf den 1. October gekündigt habe, daß diese Kündigung, obgleich keine halbjährige Frist dem Austritt vorhergehe, vorgenommen worden sei, weil die Töchterschule überhaupt nur 36 Schü- lerinnen zähle, und die Schülerinnen-Zahl auch später 40 wohl nicht werde übersteigen, daß man daher beschlossen habe, die Leitung der Schule von Herbst bis Ostern der zweiten Lehrerin FräuleinGiesen zu übertragen, und jedoch zur Förderung und Hebung des Unterrichts, den geogra- phischen und geschichtlichen Theil durch eine zweitere Person [am Rand hinzugefügt: Lehrkraft] und zwar wo möglich durch einen Gymnasiallehrer erthei- len zu lassen. Um Ostern scheide die Lehrerin Giesen eben- falls aus, und immittelst lasse sich die nöthige Vorkeh- rung zur Gewinnung einer neuen tüchtigen Lehrerin für die höhere Töchterschule treffen.

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit der beschlossenen Anordnung der Schul-Commis- sion einverstanden.

actum ut supra

Eine Mittheilung des Pastors Panzer wird vorgelesen, worin derselbe in Betreff der Einrichtung des von ihm angebotenen Kronenberg'schen Hauses für eine Privat- Waisen-Anstalt die Bitte ausspricht, daß die Stadtver- ordneten-Versammlung statt seiner mit der Armen- Verwaltung über die Fortführung der Angelegenheit verhandeln möge.

Nach vorheriger ausführlicher Besprechung, gab die Versammlung die Erklärung ab, wie sie sehr bedauere, die Waisenhaus-Angelegenheit um des- willen nicht in die Hand nehmen zu können, weil dieselbe eine private sei, und auch die Armen- Verwaltung nur als provisorische Comite für das Waisenhaus in der Sache handle.

actum ut supra

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