Band 30: Eintrag vom  20. Mai 1738 (Nr. 128 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

wegen deren quartiren tractamenten wirdt denen vorherigen decretis dergestalt inhaerirt, daß hinfehro keinem officier erlaubt seijn solle, seine fraw mit zum tractament zu bringen und das unter arbitrari straff.

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