Winand Pütz
dem supplicanten posthalteren auff der hohen straßen bey Moers zu gehabung eines nachlaß von denen angenohmenen groß stückeren in betracht des hohen waßers durch angehaltenen regen, ist auß diesen ursachen sein petitum abgeschlagen, weilen auff gehörige und bestimbte zeith, wie anderen,
[Nächste Seite] 161 das graß nicht abgemacht worden ist.