werbungs patent fur heren haubtman Passerat sambt denen beij sich habenden unteroffcieren und gemeinen ist verleßen, und der be scheidt demselben nach der churfürstlicher gnädigster verordnung gehorsambts nach zu leben, und pfals von denen per? monath praetendirten 8 reichsthaler nicht abzustehen von willens, soll daruber der unterthänigster bericht abgestattet werden.