Rechnung über die Lieferungen zu formiren
1. Eine von dem General KriegsCommissär er- laßene vom 15ten dieses, die von dem Magazins Verwalteren wegen gelieferten Waaren und Lebensmittelen abgegebene Scheine der Civilobrigkeit zu überreichen . item eine Rechnung zu formiren über die Lieferungen an Weitzen, Korn, Gerst Haaber Heu, Strohe, Schaaf, Kälber und Schwein, so zu publiciren und zu affigiren .
Arbeitsstucke nach dem Max- imum zu zahlen
2. Eine Verordnung das Muster betreffend deren abzulieferenden Arbeitsstücke nach dem Preiß in den Maximum, so zu publiciren und zu affigiren .
Schneider und Schuster arbeit soll zahlt werden .
3. Eine Verordnung was Schuster und Schneidern verfertigen, soll nach erhaltener Verzeichniß bezahlt werden .
4. Eine Verordnung von Regierungs wegen vom 15ten dieses, diejenige, welche ausgewan- dert, sodan eine Liste ihrer Güter Pro Bericht einzuschicken, welcher Bericht den 29ten dieses in Betref deren ausgewanderten Klöster, außer welchen keiner aus der Bur- gerschaft ausgewandert, abgegangen, auch dabei angemerckt worden das Tableau du Maximum, aufgegebenermaßen, empfangen zu mehr haben. Obiggemelte Publicationen und Anheftungen sind geschehen .