Band 40: Eintrag vom  9. Januar 1816 (Nr. 37)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Jagd Verpachtung betreffend.

Nachdem der Herr Bürgermeister dem versammelten Stadt-Rath die vom Herrn Kreis Director erhaltene beiden Schreiben vom 14. und 26. November vorigen Jahrs , worin derselbe zu wissen verlangt, wie das städtische llras von den Jagd-Anpächtern der Gemeinde Neuß für die mitbenuzten sonst reservirten Grundstücke der Einwohner entschädigt werde nebst den darauf ertheilten Rückantworten, endlich auch jenes vom 26. Vorigen Monats vorgelesen hat, gemäß welchem einer höhern Weisung zufolg das Gutachten des Stadt-Raths über die den Jagd Anpächtern zu gestattende Nachlaß für das Jahr 1814 und was dieselben für den neuen erweiterten Jagd Districkt mehr zu zahlen haben sollen, verlangt wird, hat derselbe sich dahin erklärt, daß dem Anpächter der Jagd für das Jahr 1814 keine Nachlaß gestattet werden, und der Pacht-Preis zu 40 Franken verbleiben soll; daß aber auch derselbe, indem die Jagd durch die in hiesigen Gegenden gelegenen Herren Officiere sehr ausgeschoßen werden und deshalb dem Anpächter der Jagd aufgetragen

[Nächste Seite] worden, dieselbe schonend zu bejagen; gehalten seyn soll, außer dem ordinairen Jagd Preise für das verflossenen Jahr, so wie auch für die beiden folgenden wegen erweitertem Jagd Distrikt eine jährliche Entschädigung von fünfzehn Francs zu entrichten.

Worüber Gegenwärtiges abgefaßt und auf dem Original unterzeichnet worden. So geschehen zu Neuß Tag Monath und Jahr wie oben.