Band 41: Eintrag vom  24. Januar 1818 (Nr. 60)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Gefolge Verfügung einer Hochlöblichen Königlichen Regierung vom 5. dieses Monats wurde heute der Stadtrath versammelt um über die Verwendung der in der hiesigen Comunal Casse rentlos vorliegenden, von verkauften Gemeinden Gütern herrührenden Summen von mehr denn 45000 francs, sein Gutachten zu geben.

Der Stadtrath, nach dem ihm von dem desfallsigen Schreiben des Herr Landraths Einsicht gegeben worden war, erklärt, er habe bereits in seiner heutigen Äußerung, über die Schulden der Stadt den Vorschlag gemacht, den sich auf 18745 francs 80 1/2 Centimes belaufenden Betrag derselben, aus jenen Geldern zu tilgen, so wie auch wegen Abmachung der alten Capital Schuld Arrangements mit den Creditoren zu versuchen, und die dazu benöthigten Summen aus jenen Geldern herzunehmen; ferner würde binnen kurzer, ein Antrag zur Erbauung einer neuen Schule von ihm eingereicht werden, welche Arbeit noch mit dem Früh-Jahre begonnen, und der Stadt 20,000 ad 24,000 francs Kosten verursachen würde, beinebens erfordern auch der Aufwand an Arbeits-Lohn für die Fluthschleuse vor dem Oberthor , eine nicht unbedeutende Summe, welche so wie die vorige Ausgabe

[Nächste Seite] aus den in Rede stehenden Geldern hergenommen werden müßte, in dem die gewöhnlichen Einkünfte dazu nicht hinreichten.

Da der Stadrath der Genehmigung seines Antrages wegen der Schulden bald entgegen sehen zu können hoft, und dieser Gegenstand, nebst der nothwendigen Auslage für die Schule und Schleuse mehr noch als die 45000 francs verschlingen wird, so wird Eine Hochlöbliche Königliche Regierung die Ueberzeugung erhalten, daß die 45000 francs nicht nutzlos da liegen bleiben werden, und eine Aussetzung derselben auf Interessen, für eine so kurze Frist, wie es die Umstände nur erlauben, nicht zweckmäßig seyn würde.

Über die Verwendung der sonst vorräthigen Gelder behält sich der Stadtrath die Vorschläge bei den ge= wöhnlichen Sitzungen vor.

Neuß wie oben

Folgen die Unterschriften.