Der Stadtrath versammelt, um sich auf den Antrag des Herrn Bürgermeisters um sich zu berathen, ob die der Gemeinde gehörigen öde liegenden Plätze zu verpachten wären, ist nach Einsicht der von den dazu benannten Deputirten Verbalprozessen, worinn es heißt, daß verschiedene Plätze als die Lache vorm Hammthor, jene vorm Oberthor, sowohl die große als die kleine Lache und auch ein Theil der Schaafsweiden abzupfählen und die Gränzen zu berichtigen um sie verpachten zu können einstimmig der
[Nächste Seite] Meinung daß diese obgemeldten Grundstücke ersterer Tage verpachtet werden sollen, um durch diese eingehenden Pachtgelder die von der Gemeinde abzutragende Grundsteuer so weit solche hinreichen bestreiten zu mögen.