Der Stadtrath vollzog heute den VerwendungsPlan für die Communal-Wegebau-Arbeiten des Jahres 1842.
Nach Maaßgabe der Beschließung vom 14. April 1840 sind die Wegebau-Mittel nicht in Hand-und Spanndiensten aufgenommen, sondern überall in Gelde veranschlagt.
Überhaupt sind 2075 Thaler zur Verwendung bestimmt wovon ein Betrag von 540 Thalern durch Umlage mit der Communal Steuer aufgebraucht, und eine Summe von 1535 Thalern aus den gewöhnlichen Mitteln der StadtCasse disponibel gestellt werden soll.
Beide Summen sollen in den städtischen Etat pro 1842 aufgenommen werden.
Actum ut Supra