Band 41: Eintrag vom  15. April 1818 (Nr. 67)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem auf die Landräthliche Verfügung vom 7. April courant heute versammelten Stadtrathe trug der Bürgermeister vor, ob es bei der bevorstehenden Verpachtung der Gemeinde-Jagd nicht wünschenswerth erschiene, die Gemeinde-Jagd in mehrere Distrikte in Pacht auszusetzen.

Dieser Vorschlag fand in jeder Hinsicht Beifall indem dadurch eines Teils das Vergnügen der Jagd Liebhaber befördert würde, und fürs andere auch ein größeres Pacht Quantum zum Vorteil der Gemeinde Casse zu erwarten stände.

[Nächste Seite] Am angemessensten glaubt der Stadtrath den ganzen Distrikt in folgende fünf Teile einzuteilen.

Der erste soll begreifen alle zwischen Rheinthor und Hammthor gelegenen zur Bürgermeisterei Neuss gehörigen Grundstücke. Die Gränze bildet rechts der Erftfluß, links der Canal bis an die Brücke worüber der Weg nach Büttgen und Glehn führt die Scheidung macht der Weg vom Hamthore bis an den Canal.

Der zweite Teil begreift alle zwischen dem Hammthor und der Aachener Straße wie sie neu angelegt werden wird gelegenen Grundstücke Die Limite bildet der vom Hammthor ausgehende Weg nach Büttgen bis an den Canal, die jenseits des Canals gelegenen Grundstücke bis an die Aachener Straße gehören dazu ebenfalls.

Der dritte Distrikt begreift die zwischen der Aachener Landstraße und dem Erftflusse gelegenen Grundstücke. Der vierte Distrikt die Grundstücke zwischen dem Erftflusse, der Coelner Straße bis an den Canal, und zwischen dem Canal welcher nach Grimlinghausen führt.

Der fünfte Districkt endlich begreift die ganze Wiese vom Canal bis an den Erftfluß in sich.

[Nächste Seite] Es wird hierbei bemerkt, daß die äußerste Grenze welche auf andere Gemeinden ausläuft so angenommen wird, wie sie in der neuen Cadastral Vermessung bestimmt ist.

Neuß wie vor

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