Band 52: Sitzung vom  12. April 1860 (Nr. 128)

 

Geschehen Neuss den 12. April 1860.

Unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Ridder waren anwesend die Beigeordneten und Stadtverordneten Ibels, Casper Thywissen, die Stadtverordneten Sommer, Dr. Hellersberg, Max Heinrich Schmitz, Balth. H. Derath, Dr. Sels, Paul Kallen, Friedrich Graeff, Wilhelm Hubert Therkatz, Herm. Wilms, Fischer, Weise, Schellens, Heinrich Thywissen;

Entschuldigt: Frings, Esser, Nix. Beim Beginn der Verhandlung hat Dr. Sels um Entschuldigung gebeten, und sich von der Verhandlung zurückgezogen.

Im Anschlusse an die betreffende Beschließungen vom 29. Merz c. legte Vorsitzender eine Verhandlung der städtischen Schul-Commission vom 3. des Monats vor, wornach der Orden vom armen Jesu die erforderliche Garantie, eine hier zu errichtende zweiklassige höhere Töchterschule stets mit einer für den höheren Unterricht gesetzlich qualifizirten Vorsteherin und außerdem mit einer oder zwei ebenfalls zur Ertheilung des höheren Unterichts qalifizirten Lehrerinnen dauernd zu besetzen, nicht übernehmen können, und daß sonach

In Ansehung der Frage , ob eine zweiklassige höhere Töchterschule füglich durch weltliche Lehrerinnen zu besetzen oder diese Schule zweckmäßiger einem geistlichen Orden zu übertragen sei, bemerkt die Schulkommission, daß sie nach den hier seit dreißig Jahren gemachten Erfahrungen die Berufung weltlicher Lehrerinnen nicht anrathlich finden könne, da in diesem langen Zeitraume noch kein einziges Institut unter der Leitung von weltlichen Lehrerinnen, selbst unter Zuwendung angemessener Subventionen Seitens des städtischen Aerars, hier habe Boden fassen können. Sie sei daher der Ansicht, daß auch in der Folge eine solche Anstalt sich schwerlich würde erhalten können, und daß er demnach vorzuziehen sei, die neue Töchterschule einem geistlichen Orden anzuvertrauen. Was die Wahl des Ordens betrifft, so spricht die Schul-Commission sich dahin aus, daß den Ursulinerinnen hierbei unbedenklich der Vorzug zu geben sein dürfte, indem dieser Orden hinsichtlich der Erziehung und Jugendbildung sich eines anerkannten, tüchtigen Rufes, erfreue, während ihr die Leistungen der übrigen Orden in dieser Beziehung weniger bekannt seien.

Der vorsitzende Bürgermeister gab der Versammlung nach Vorlesung der Verhandlung der Schulkommission nähere Erläuterung über die von der stadträthlichen Fachkommission zum Zweck der Berufung von Ursulinerinnen aufgestellten RentabilitätsRechnungen.

Stadtverordneter Therkatz überreichte während der Verhandlung ein von vierundzwanzig Vätern unterzeichnetes Zeugniß, daß dieselben mit der jetzigen höheren Schulklasse im Waisenhause vollkommen zufrieden sind. Derselbe ersuchte den Vorsitzenden, solches zu den Acten nehmen zu wollen.

Nach weitläufigen Debatten darüber, in welcher Weise mit der Berathung des Gegenstandes vorzugehen sei, wurde zuerst über einen Antrag des Stadtverordneten Therkatz abgestimmt, welcher dahin ging, daß die Bedingungen festgestellt werden mögen, unter welchen eine zweiklassige höhere Töchterschule sowohl einem geistlichen Orden als weltlichen Lehrerinnen zu übertragen sei. Dieser Antrag wurde nicht angenommen durch den Ausschlag des Vordstzenden. Zum Vorschlag der Verhandlung stellte der Stadtverordnete Weise den Antrag, "daß im Anschluß an den Beschluß der vorigen " Sitzung und nach Anhörung des Berichts der Schul-Commission

Der vorsitzende Bürgermeister stellte den Antrag, " im Anschluß " an den Beschluß der Schul-Commission und der Fachkommission " die Bedingungen festzustellen, unter denen es im Interesse " der Stadt liegt, die Ursulinerinnen hierher zu berufen, " und dieselben zunächst der Oberin des Ordens zur definitiven " Erklärung vorzulegen, ob solche dem Orden conveniren oder " nicht, die Beschlußnahme ob unter diesen Bedingungen Vertrag " abzuschließen sei, aber noch vorzubehalten.

Nachdem die Versammlung zunächst darüber entschieden, daß der von dem Stadtverordneten Weise gestellte Antrag als der am weitesten gehende zu betrachten, und daher zuerst zur Abstimmung zu bringen sei, wurde über diesen Antrag abgestimmt und derselbe zum Beschluß erhoben, womit die Verhandlung geschlossen wurde.

actum ut supra


    [gez.] Casper Thywissen [gez.] W. H. Sommer [gez.] Dr. Hellersberg [gez.] Max Heinrich Schmitz [gez.] Balth. H. Derath [gez.] Dr. Sels [gez.] Weise [gez.] Paul Kallen [gez.] Herm. Jos. Willems [gez.] Wilhelm Hubert Therkatz [gez.] Gerard Schellens [gez.] Barwin Fischer [gez.] Heinrich Thywissen jr. [gez.] Jacob Ibels [gez.] Ridder