Nach Anleitung des §. 52 der Instruction vom 25. März 1833, und mit Rückblick auf den §. 46 N° 5 des Landtags-Abschiedes vom 7. November 1841 beschäftigte sich der Stadtrath heute mit der von ihm ausgehende Wahl dreier seiner Mitglieder für die Individual Klassen-Steuer-Repartition hiesiger Bürgermeisterei pro 1843, und wählte demnach:
A, als Commissarien die Stadträthe Arnold Tillmann, Jacob LeHann, Johann Baptist Ibels.
[Nächste Seite]b., als Stellvertreter die Stadträthe, Peter Schumacher Michael Frings Franz Gerard Rottels
worüber die gegenwärtige Verhandlung aufgennommen wurde.
Actum ut supra